Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2018/2019 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst. Zur Info: Haben wir kein Datum vermerkt, so gilt die jeweilige Regelung ab 01. Jänner 2019.
Wertkartenhandys nicht mehr anonym
Seit Jahresbeginn müssen sich Nutzer von Wertkartenhandys registrieren lassen. Die namentliche Registrierung soll der leichteren Strafverfolgung dienen. Für bereits in Verwendung stehende Karten ist der 1. September 2019 Stichtag, ab diesem Tag können diese ohne Registrierung nicht mehr aufgeladen werden.
Schalldämpfer erlaubt
500-Euro-Schein ade
Einlagensicherung vereinheitlicht
Bis 31.12.2018 hatte jede Bank ihre eigenen Einlagensicherung. Seit 2015 wurde auf Grundlage einer EU-Richtlinie an einem einheitlichen System gearbeitet und mit 01.01.2019 ersetzt die Einlagensicherung Austria GmbH die bisherigen individuellen Sicherungseinrichtungen des Raiffeisen-, Volksbank- und Hyposektors. Sparkasse und Erste Bank verbleiben im institutseigenen Sicherungssystem.
Kündigung Lebensversicherungen
Kündigt man seine Lebensversicherung innerhalb des ersten Versicherungsjahres dürfen vom Versicherungsinstitut keine Abschlusskosten mehr einbehalten werden, das bedeutet, man erhält den vollen Rückkaufswert. Wird der Vertrag zwischen dem ersten und fünften Versicherungsjahr gekündigt, werden anteilig berechnete Abschusskosten einbehalten. Nach dem fünften Versicherungsjahr werden die gesamten Abschlusskosten verrechnet.
Geringfügigkeitsgrenze angehoben
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2019 bei 446,81€, bis zu diesem monatlichen Verdienst sind Arbeitnehmer nur unfallversichert, darüber hinaus unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert.
Zugangsalter für die Altersteilzeit steigt
Familienbonus Plus
Rückkehr der Noten
Volksschulkinder werden ab dem Schuljahr 2019/2020 ab dem zweiten Semester der zweiten Klasse wieder verpflichtet mit Ziffernnoten bewertet.
Gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Partnerschaften
Ab heuer sind die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben, das bedeutet, dass ab 1. Jänner 2019 gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen und Mann-Frau-Paaren die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft offensteht.
Rauchverbot für Minderjährige
Nicht mehr lautlos
Um im Straßenverkehr besser wahr genommen zu werden, müssen neu genehmigte Elektro-Autos ab Juli bis 20 km/h Fahrgeschwindigkeit ein akustisches Warnsystem integriert haben. Mit unterschiedlichen Geräuschen für Beschleunigung und Bremsen.
Automatisiertes Fahren
Bisher musste das Lenkrad während der Fahrt mit mindestens einer Hand festgehalten werden, weshalb bestimmte Assistenzfahrsysteme rechtlich betrachtet nicht genutzt werden konnten. Die neue Gesetzesnovelle erlaubt es nun, bei aktivierten Fahrassistenzsystemen beide Hände vom Lenkrad zu nehmen. Der Lenker muss aber im Notfall unverzüglich die Lenkaufgabe wieder übernehmen können.
Ausgeschummelt
Rettungsgasse: Durchfahren wird Vormerkdelikt
Digitale Vignette ab jetzt im Abo
Um nicht jedes Jahr wieder erneut daran denken zu müssen, gibt es ab 2019 auch die Möglichkeit, für die digitale Vignette ein Abo-Service zu aktivieren.